Schlüsselüberreichung

[879] Schlüsselüberreichung, sinnbildliche Handlung, durch die der Baumeister nach Fertigstellung eines Gebäudes dieses dem Bauherrn übergibt. Früher auch bei privaten Profanbauten gebräuchlich, pflegt die S. jetzt nur noch bei öffentlichen Gebäuden, insbes. bei Kirchen, stattzufinden und der Weihe des Hauses voranzugehen. Bei Beteiligung der Vertreter mehrerer, unter Umständen einander übergeordneter Behörden etc. geht der Schlüssel feierlich von Hand zu Hand, bis als der letzte der künftige Nutznießer des Gebäudes die Öffnung des Hauses vornimmt. Ein verwandter Brauch ist die S. durch den Besiegten an den Eroberer bei Einnahme einer Stadt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 879.
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