Schutzmannschaft

[92] Schutzmannschaft, das untere Polizeipersonal, soviel wie Gendarmerie, namentlich in den preußischen Städten mit königlicher Polizeiverwaltung amtliche Bezeichnung der Polizeioffizianten. Die S. wurde 1848 zuerst in Berlin eingeführt; die Aussicht über dieselbe führt dort unter dem Polizeipräsidenten ein Polizeioberst mit Polizeihauptleuten, -Leutnants und -Wachtmeistern, in den übrigen Städten ein Polizeiinspektor mit den Polizeikommissaren. Vgl. Grantzow, Der Schutzmann. Einrichtung und Dienstbetrieb etc. (2. Aufl., Berl. 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 92.
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