Sedisvakanz

[243] Sedisvakanz (lat.), die Erledigung des päpstlichen oder eines bischöflichen Stuhls. Während bei S. des bischöflichen Stuhls das Domkapitel, bez. der von ihm gewählte Kapitularvikar in die ordentliche Jurisdiktion des Bischofs eintritt mit Verantwortlichkeit gegenüber dem zukünftigen Bischof, hat bei S. des päpstlichen Stuhls das Kardinalskollegium eine Jurisdiktion nur ausnahmsweise.[243]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 243-244.
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