Seebeschädigung

[251] Seebeschädigung, an Waren, im weitern Sinne jede Verschlechterung, welche die Ware durch die Nässe des Seewassers erleidet, im engern Sinne diejenige, aus der ein Anspruch gegen den Versicherer entsteht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 251.
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