Segelorder

[282] Segelorder, ein schriftlicher Befehl, der dem Kommandanten eines Kriegsschiffs oder dem Kapitän eines Handelsschiffs den Reiseweg vorschreibt, wird zuweilen erst kurz vor der Abfahrt eingehändigt. Der Ausdruck S. ist auch für Dampfer üblich. Vgl. Orderhafen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 282.
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