Seitenlicht

[309] Seitenlicht, das einem Raume durch Öffnungen in den Umfassungswänden gegebene Licht; dann auch diese Öffnungen selbst. Man unterscheidet gewöhnliches S., Licht von Fenstern, deren Sohlbank in üblicher Brüstungshöhe über dem Fußboden liegt, und hohes S. (fälschlich seitliches Oberlicht), Licht von Fenstern, die höher, ziemlich dicht unter der Decke des Raumes liegen (z. B. bei Ateliers, in Kirchen etc.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 309.
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