Oberlicht

[866] Oberlicht, durch die Decke einfallendes Licht zur Erhellung von Räumen, bei denen die Zuführung von Seitenlicht unangänglich oder unerwünscht ist; dann auch die zur Gewinnung solchen Lichtes hergestellte Deckenöffnung sowie die den Verschluß derselben bildende Konstruktion selbst. Das O. besteht gewöhnlich aus einer doppelten, in Eisen konstruierten Glasdecke: einem äußern und einem innern O. Das äußere liegt als ebenes »Licht« in der Dachfläche, oder es erhält, wenn letztere geringe Neigung hat, zur bessern Ableitung der Niederschläge die sägeförmige Gestalt mehrerer nebeneinander gestellter Satteldächer. Das innere O. liegt in der Decke und hat in der Regel einfach ebene Form. Bei der Konstruktion beider Lichte ist für Abführung des innern Beschlagwassers (Schwitzwassers) zu sorgen, die bei größern Lichten durch ein System kleiner Rinnen bewirkt wird. Müssen die Oberlichte betreten werden, z. B. Kellerlichte in Höfen etc., so wird das O. (dann auch Fußbodenlicht genannt) aus starkem Rohglas hergestellt. Gilt es, die einfallenden Lichtstrahlen seitlich zu führen, z. B. bei der Erhellung von Kellerräumen durch Fußbodenlichte, die vor der Front des Hauses liegen, so werden diese Lichte aus prismatischen Glasstäben zwischen Eisensprossen gebildet. Bei Kuppeln bleibt das innere O. häufig offen, und an Stelle des äußern Oberlichts tritt ein Aufbau mit Seitenfenstern, die Laterne.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 866.
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