Skontro

[530] Skontro (ital. Scontro, Riscontro, Skontration, franz. Riscontre oder Virement des parties, engl. Clearing), die Ausgleichung (Kompensierung) gegenseitiger Verbindlichkeiten durch Abrechnung, bez. Überweisung der Guthaben, so daß nur die Überschüsse (Saldi) bezahlt zu werden brauchen, daher auch Zahlung mit geschlossenem Beutel genannt; die Abtretung wird durch Umschreiben in den Handlungsbüchern (Skontrieren, Riskontrieren) vollzogen. Früher fanden solche Abrechnungen bei Zusammenkünften auf größern Messen statt, wie es denn früher auch besondere Skontroplätze gab, so »am Perlach« in Augsburg, »auf dem Römerberg« in Frankfurt a. M. und »im deutschen Haus« zu Venedig. Sie geschehen zum Teil auch heute noch auf Messen und Märkten oder an der Börse, z. B. an der Leipziger Buchhändlerbörse auf der Ostermesse oder an einem besondern Skontroplatze, wie im Clearinghaus (s. d.), und an einem bestimmten Skontrotage (s. Kassiertage und Abrechnung). In der Buchhaltung ist S. ein Nebenbuch, in dem über Zu- und Abgang der einzelnen Artikel und auch wohl über den an diesen erzielten Gewinn oder erlittenen Verlust Rechnung geführt wird (je nach dem Artikel: Warenskontro, Wechselskontro etc.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 530.
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