Skrutīnium

[534] Skrutīnium (lat.), Wahlprüfung, namentlich die Ermittelung des Ergebnisses einer Wahl oder Abstimmung, die mittels Stimmzettels erfolgte; auch soviel wie Listenskrutinium (s. Listenwahl). Im katholischen Kirchenrecht die der Ordination vorausgehende Prüfung des Kandidaten auf seine Tauglichkeit, dann die schriftliche geheime Abstimmung bei Papst- und Bischofswahlen (s. Konklave).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 534.
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