Speisewagen

[707] Speisewagen, zur Beschleunigung des Verkehrs durch Verkürzung der Zugaufenthalte fast allen schnell fahrenden, dem Fernverkehr dienenden Zügen beigegebene Wagen, die den Reisenden Gelegenheit geben, ihre Mahlzeiten während der Fahrt einzunehmen. Die Benutzung der S. steht allen Reisenden des Zuges ohne Zahlung eines Zuschlags frei. Die S. werden meist von den Eisenbahnverwaltungen gebaut, der Wirtschaftsbetrieb aber gewöhnlich unter staatlicher Aussicht an Privatunternehmer verpachtet. Vgl. Eisenbahnbetriebsmittel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 707.
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