Spielhonorar

[738] Spielhonorar, am Theater die dem Darsteller für sein jedesmaliges Auftreten festgesetzte, in der Gage nicht mit inbegriffene Summe. Der Brauch war aus Frankreich her bereits im 18. Jahrh. in Deutschland eingeführt, beginnt aber jetzt zu schwinden.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 738.
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