Spitzenpapier

[769] Spitzenpapier (Tüllpapier), spitzenartig gemustertes Papier zu Manschetten für Blumenbuketts, zur Unterlage von Backwerk etc., wird erzeugt durch Abpressen von Spitzen oder Tüllstücken zwischen Walzen, auf gravierten Stahlplatten durch Schlagen mit Bleihämmern oder zwischen zwei gemusterten Walzen. Wenn hierbei einzelne Teile der Muster vorstehen und von Farbwalzen Farbe aufnehmen, so drucken sich diese Musterteile farbig ab und bringen die Spitzen mit farbigem Hintergrunde (z. B. zu Sargverzierungen) hervor. Soll das S. durchbrochen werden, so sind die Muster scharfschneidig auszuführen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 769.
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