Staatsdienstbarkeiten

[808] Staatsdienstbarkeiten (Staatsservituten), dauernde Beschränkungen der Landeshoheit zugunsten eines andern Staates oder sonstigen Berechtigten. In diesem Sinne wurde früher z. B. das dem Haus Thurn und Taxis in einzelnen deutschen Staaten zustehende Postrecht als Staatsservitut bezeichnet. Auch die Verpflichtung, fremde Truppen auf bestimmten Etappenstraßen durch das Staatsgebiet marschieren zu lassen, gehört hierher. Vgl. Clauß, Die Lehre von den S. (Tübing. 1894).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 808.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika