Staatsvermögen

[816] Staatsvermögen, die Gesamtheit der im Besitz des Staates befindlichen wirtschaftlichen Güter. Es umfaßt drei Kategorien: 1) das öffentliche, im allgemeinen Gebrauch stehende Gut, z. B. Straßen, Kanäle, Brücken; 2) das Verwaltungsvermögen, d. h. solche Anstalten, die für bestimmte Zwecke der Verwaltung benutzt werden, wie öffentliche Gebäude, Sammlungen; 3) das Finanzvermögen, d. h. dasjenige, das der Staat nach den Grundsätzen der Privatwirtschaft für die Finanzwirtschaft verwendet, wie Domänen, Eisenbahnen, Kassenbestände u. dgl.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 816.
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