Stechschloß

[880] Stechschloß, Vorrichtung am Schloß von Gewehren, die das Abfeuern mittels leichten Fingerdrucks gegen den Abzug ermöglicht und so verhütet, daß der Schütze durch starken Druck beim Abziehen die Büchse aus der Richtung bringt. Das 1543 von einem Waffenschmied in München erfundene S. ist ein in das Schloß eingefügter, durch Übertragung wirkender Mechanismus, der durch einen Druck auf den Stecher eingeschaltet (gespannt) und mit einer Schraube auf seine Wirkung nach Wunsch eingestellt werden kann. Bis zur Einführung der Hinterladungsgewehre war das S. auch in den Heeren an den Jägerbüchsen gebräuchlich.[880]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 880-881.
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880 | 881
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