Subskription

[163] Subskription (lat.), die Verpflichtung durch Namensunterschrift zur Teilnahme an einem Unternehmen oder zur Annahme einer Ware, besonders einer literarischen Arbeit oder eines Kunstwerkes, aber auch zur Übernahme von Aktien oder zur Beteiligung an einer Anleihe (s. Staatsschulden II.). Die S. ist ein Kaufvertrag und bewirkt für den Subskribenten rechtliche Verbindlichkeit, wenn auch vom andern Teil alle Versprechungen sowohl hinsichtlich der Zeit der Lieferung als auch der Beschaffenheit des zu liefernden Gegenstandes eingehalten werden. Der Subskriptionspreis ist oft niedriger gestellt als der spätere Kaufpreis. Das Sammeln von Subskribenten durch Buchhandlungsreisende wird nicht als Hausiergewerbe behandelt. Vgl. Josef, Abonnieren und Subskribieren (in der Zeitschrift »Das Recht«, 1906, S. 780 ff., Hannov.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 163.
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