Theaterbillettsteuer

[458] Theaterbillettsteuer, eine Aufwandsteuer auf den Theaterbesuch, in Frankreich als Zwecksteuer für Wohltätigkeitsanstalten von größern Städten im Betrag von 10 Proz. des Eintrittsgeldes erhoben; auch in Deutschland kommt sie z. B. in Köln vor.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 458.
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