[577] Titŭlo lucratīvo (lat., »durch Gewinntitel«), früher juristische Bezeichnung für die Art eines Rechtserwerbs, bei der der Erwerber keine Gegenleistung gemacht, noch sich zu einer solchen verpflichtet hat. Der Gegensatz ist: T. oneroso (»durch Belastungs- oder[577] Verpflichtungstitel«), wenn für den Rechtserwerb eine Gegenleistung gewährt oder versprochen worden ist.