Titŭlo lucratīvo

[577] Titŭlo lucratīvo (lat., »durch Gewinntitel«), früher juristische Bezeichnung für die Art eines Rechtserwerbs, bei der der Erwerber keine Gegenleistung gemacht, noch sich zu einer solchen verpflichtet hat. Der Gegensatz ist: T. oneroso (»durch Belastungs- oder[577] Verpflichtungstitel«), wenn für den Rechtserwerb eine Gegenleistung gewährt oder versprochen worden ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 577-578.
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