Transkriptionsregister

[665] Transkriptionsregister, Verzeichnis, in das die Verträge über Liegenschaften chronologisch eingetragen werden. Der Eigentumserwerb vollzieht sich hier wohl durch den Vertragsabschluß, aber vor Eintragung in das T. kann der Erwerber das Eigentum nicht geltend machen. In Deutschland ist das Transkriptionssystem seit Einführung der Grundbuchordnung (1900) beseitigt, wohl aber besteht es noch in Frankreich, seinem Ursprungsland.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 665.
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