Unterbeamte

[934] Unterbeamte, der einem andern Beamten unterstellte und im Range nachstehende Beamte; hierbei kann der U. selbst noch zu den höhern Beamten zählen oder auch zu den Subalternbeamten gehören. Im engern Sinn heißen U. solche Beamte, die vorwiegend nur mechanische Verrichtungen vorzunehmen haben, wie Botenmeister, Hausdiener, Kanzleidiener etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 934.
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