Vergnügungsbahnen

[74] Vergnügungsbahnen, kleine Bahnanlagen mit besonders starken Neigungen oder sonstigen ungewöhnlichen Eigentümlichkeiten zur Volksbelustigung, wie z. B. Rutschbahnen, auf denen ein Personenwagen zunächst auf sehr steilem Gefälle hinabrollt und dann durch die Bewegungsenergie (lebendige Kraft) eine nun folgende, etwas geringere Höhe ersteigt oder überschreitet oder auch wohl (in Schiffsform) auf eine Wasserfläche hinabläuft und dort weiterschwimmt u. a. m.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 74.
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