Versandsteuer

[100] Versandsteuer, eine Form der Aufwandsteuer (s. d.); die in dem Augenblick, in dem der steuerpflichtige Gegenstand von einem Ort nach einem andern hin verbracht werden soll, erhoben wird. Sie kommt insbes. bei der Weinsteuer (s. d.) in Baden, Elsaß und in Frankreich vor. Bei mehrmaligem Übergang von einer Hand in eine andre würde die V. zur Doppelbesteuerung führen. Um diese zu meiden, werden bestimmte Arten des Transports freigelassen oder auch Großhändlern steuerfreie Einlagerungen zugestanden, womit freilich Schwierigkeiten und Kosten der Kontrolle erhöht werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 100.
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