Versicherungsbetrug

[107] Versicherungsbetrug ist Betrug, begangen von dem Versicherten an dem Versicherer durch die Erregung eines Irrtums über die Verpflichtung des letztern zur Zahlung der Versicherungssumme. Der V. ist nach den allgemeinen Grundsätzen strafbar (s. Betrug). Besonders hervorgehoben ist im deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 265): 1) der Brandversicherungsbetrug (s. Brandstiftung); 2) der Schiffsversicherungsbetrug (s. Strandung). In diesen beiden Fällen ist nicht nur die Strafe wesentlich verschärft, sondern auch die Vollendung schon mit der Zerstörung der versicherten Sache gegeben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 107.
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