Wappensteuer

[370] Wappensteuer, in England eine Luxussteuer für das Recht, Wappen zu führen. Sie wird in Form einer Lizenz erhoben und ist nach der Höhe der Wagensteuer (s. d.) abgestuft, die der Wappenführende zahlt. Ertrag: ca. 11/2 Mill. Mk. jährlich.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 370.
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