Warenbezeichnung

[374] Warenbezeichnung, die Ausstattung einer Ware mit einem Warenzeichen. Wer in seinem Geschäftsbetrieb zur Unterscheidung seiner Waren von denen andrer sich eines Warenzeichens bedienen will, kann dieses Zeichen zur Eintragung in die beim Patentamt geführte Zeichenrolle anmelden, um sich das ausschließliche Recht seiner Benutzung zu sichern (Reichsgesetz zum Schutz der W. vom 12. Mai 1894; s. Markenschutz).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 374.
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