Zivilkabinett

[967] Zivilkabinett, Bezeichnung für das Bureau des Königs von Preußen für Erledigung der ihm vorbehaltenen preußischen und Reichsangelegenheiten. Dasselbe wird bis auf 6300 Mk. Aversum, die das Reich zahlt, aus preußischen Mitteln unterhalten und ist darum preußische Behörde. Der Chef des Zivilkabinetts hat die gleiche Stellung wie der Chef des Militärkabinetts (s. d.); doch ist seine Stellung nicht von gleichem tatsächlichen Einfluß, weil das Ministerium, bez. der Reichskanzler für alle Angelegenheiten des Zivilkabinetts, die Regierungsakte betreffen, verantwortlich ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 967.
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