41.

[108] Daß Joseph Haydn ganz anders über Mozarts Requiem urteilte, als Herr Weber, erhellt aus N. 30. Wessen Urteil hat aber mehr Gewicht?

Der berühmte Hiller staunte über das Werk, als es nach Leipzig kam, mit gefalteten Händen. Er schrieb sich als Greis die Partitur selbst ab, legte eine deutsche Übersetzung unter, setzte auf den Titel mit zollhohen Buchstaben: Opus summum viri summi W.A. Mozart, veranstaltete eine feierliche Aufführung zum Vorteil der Witwe und wiederholte dann diese Aufführung mehrmals in Leipzigs protestantischen Kirchen.

Ernst Theod. Wilh. Hoffmann machte sich erst Mozarts Requiem auf das genaueste eigen, dann schrieb er zu seiner Bildung, Übung und Befestigung auch eines, jenem an Umfang fast gleich, in ähnlichem Sinne gedacht, und so weit er es vermochte, in ähnlichem Stile verfaßt.

Herr Hofrat Rochlitz sagt: »Aus Mozarts Requiem sieht man, daß er – wie so mancher große Mann – Zeit seines[108] Lebens nicht an seinem eigentümlichen Platze war. Er war der Mann, die jetzt so gesunkene religiöse Musik dahin zu erheben, wohin sie gehört – auf den Thron über alle Musik. In diesem Fache wäre er der erste Künstler geworden: denn jenes sein letztes Werk gehört schon, nach dem einstimmigen Urteile aller Kenner, selbst derer, die sonst Mozarts Freunde nicht sind – unter das Vollendetste, was die neueste Zeit aufzuweisen hat.«

Herr Stadler ruft über den letzten köstlichen Nachlaß Mozarts aus: »Ja, er hat das Requiem für seinen Ruhm, für seinen ewigen Ruhm, geschrieben. So lange figurierte Musik in den katholischen Kirchen bestehen wird, wird dieses Riesenwerk obenan stehen und jungen Tonsetzern zum vorzüglichsten Muster dienen.«

Quelle:
Johann Aloys Schlosser: Wolfgang Amad. Mozart. Prag 1828 [Nachdruck Prag 1993], S. 108-109.
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