[90] 4. karma-kartṛi-vyapadeēāc ca
und wegen der Unterscheidung als Thatobjekt und Thäter.

[90] Auch darum können die Qualitäten »Manas ist sein Stoff« u.s.w. sich nicht auf die verkörperte Seele beziehen, weil dabei eine Unterscheidung zwischen Thatobjekt und Thäter stattfindet, nämlich in den Worten: »zu ihm werde ich von hier abscheidend, eingehen« (Chānd. 3, 14, 4.) »Zu ihm«, d.h. zu dem in Rede stehenden, Manas als Stoff u.s.w. habenden, zu verehrenden Ātman, welcher hierdurch als Gegenstand der That, als das zu erlangende Objekt, unterschieden wird; während die Worte »ich werde eingehen« die verehrende, verkörperte Seele als Thäter, als das erlangende Subjekt bezeichnen. »Ich werde zu ihm eingehen« bedeutet: »ich werde ihn erlangen« (lies: prāptā asmi.) Wo aber von einem Hingehen zu jemandem die Rede ist, da kann es nicht ein und derselbe sein, welcher als Thatobjekt und als Thäter voneinander unterschieden wird. Und ebenso ist das Verhältnis zwischen einem Objekte der Verehrung und dem verehrenden Subjekte nur möglich, wenn der Standort beider ein verschiedener ist. Auch darum also kann es nicht der verkörperte Ātman sein, der hier durch die Eigenschaften, dass »Manas sein Stoff« u.s.w. sei, charakterisiert wird.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 90-91.
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