Überführen

[106] Überführen, 1) jemand mittelst eines Fuhrwerks, Fahrzeugs od. durch Leitung an einen jenseitigen Ort bringen; 2) jemanden durch unleugbare Beweisgründe zum Geständnisse einer, wegen ihrer Widergesetzlichkeit geläugneten Handlung bringen; 3) einen Markt überführen, zu viel Waare auf den Platz bringen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 106.
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