Überschlag

[112] Überschlag, 1) (Ausschlag), bei einer Wage die Neigung der Zunge nach der einen Seite; 2) bei Kleidungsstücken umschlagene Theile; vgl. Aufschlag; 3) (Überschlägelchen), so v.w. Bässchen; 4) ein feuchtes Arzneimittel, welches auf einen kranken Theil gelegt wird; vgl. Umschlag; 5) (Bauk.), so v.w. Oberplatte 2); 6) die ungefähre Berechnung eines Aufwandes od. des zu einem Werte Nöthigen; vgl. Bauanschlag.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 112.
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