Übersegeln

[113] Übersegeln, ein Schiff, 1) ein Schiff einholen u. bei ihm vorbeisegeln; 2) von einem großen Schiffe, wenn seine Fahrt die eines kleineren Schiffs durchschneidet u. beide gleichzeitig an einander stoßen, letzteres in den Grund segeln. Wird eins nur beschädigt, so tragen beide den Schaden gemeinschaftlich; kann man aber dem einen Schiffer nachweisen, daß nur er Schuld daran gewesen, so muß er den Schaden allein tragen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 113.
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