Abhauung

[35] Abhauung, 1) die Art der Leibesstrafe, wo dem Verbrecher die Hand, bes. die linke, namentlich bei Verbrechen, die mit der Hand begangen waren, od. der Fuß abgehauen wurde. Erstre kam auch als Schärfung der Todesstrafe, vor der Execution, vor; beide aber werden nicht mehr angewendet; letztere, die schärfste nach der Todesstrafe, kommt schon in der Carolina nicht mehr vor; 2) eine ausgeschlagne Wand in Schieferbrüchen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 35.
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