Abiturient

[37] Abiturient (v. lat.), Abgehender; bes. der von der Gelehrtenschule zur Universität abgeht; daher: Abiturientenexamen, vor einer obern Schulbehörde abgelegte Prüfung, worin bestimmt wird, ob der Schüler reif (daher auch Maturitätsprüfung) zur Universität sei.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 37.
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