Adhäsionsklage

[131] Adhäsionsklage, die Klage, mittelst welcher bei beantragter Scheidung der andere Theil, welcher die Scheidung u. respective Wiederverheirathung des anderen nicht zugeben, sondern wieder mit ihm leben will, gegen die Scheidung sich auflehnt u. Wiedereinsetzung in die ehelichen Rechte verlangt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 131.
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