Album

[275] Album (lat., Weißes), 1) (röm. Ant.), weiße, mit Gyps überzogene Tafel, worauf etwas geschrieben od. verzeichnet war; daher 2) Verzeichniß; 3) so v.w. Prätorisches Recht, dagegen Rubrica das Staats- u. Civilrecht; 4) jetzt auf Universitäten das Verzeichniß der akademischen Bürger; 5) Buch von weißen Blättern, um etwas hineinzuschreiben od. zu zeichnen; daher 6) so v.w. Stammbuch, bes. welches Reisende bei sich führen, um von Gelehrten u. Künstlern zur Erinnerung darein etwas schreiben od. zeichnen zu lassen; 7) ein solches Buch, das nur aus dergleichen Zeichnungen besteht: 8) in neuester Zeit auch Druckwerke, welche kurze Aufsätze od. Gedichte von namhaften Gelehrten u. Dichtern enthalten, bes. zu milden Zwecken herausgegeben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 275.
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