Alumnēum

[378] Alumnēum (Alumnāt, v. lat.), Anstalt, wo Knaben Pflege, Kost, Erziehung u. Unterricht unentgeltlich erhalten. Der Schüler eines A. heißt Alumnus, so besonders die Schüler in Fürstenschulen; ihr Verhältniß heißt Alumnat, u. im Gegensatz zu ihnen stehen die Extraneer, s.d. Im Rechtsw. ist ein Alumnus so v.w. Pflegkind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 378.
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