Anbot

[460] Anbot, 1) so v.w. Angebot; bes. 2) (Bergw.), das Vorrecht älterer Gewerke, daß ihre verlassene, von anderen wieder aufzunehmende Zeche ihnen zuvor wieder angeboten werden muß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 460.
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