Zeche

[540] Zeche, 1) Zunft od. Innung; 2) das einer Gewerkschaft verliehene Feld nebst den dazu gehörigen Grubengebäuden; eine Z. hat 32 Zechentheile od. 128 Kuxe, s.u. Bergbau u. Bergwerksverfassung; 3) die Gewerkschaft selbst; 4) die Reihe u. Ordnung, nach welcher ein Geschäft od. sonst etwas die Glieder einer Gemeinde od. Gesellschaft trifft. In Bezug auf Frohndienste unterscheidet man daher in manchen Dörfern eine große u. kleine Z.; 5) Kosten für das, was man an einem öffentlichen Ort genossen od. verbraucht hat; od. bei gemeinschaftlichem Mahle der Antheil des Einzelnen an diesen Kosten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 540.
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