Angeben

[484] Angeben, 1) (Rechtsw.), bei einer Behörde etwas aussagen od. anzeigen, z.B. Angeben eines Mannes als Schwängerer; s. Denunciation, Anzeige; 2) sich in einem Termine a., d. h. bei dem Actuar als gegenwärtig melden; 3) (Jagdw.), so v.w. Ansprechen; 4) (Tonk.), auf einem Instrumente den Ton hervorbringen, welcher beim Einstimmen zum Muster dient.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 484.
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