Ankläger

[519] Ankläger, eine Person, die eine andere, bes. vor Gericht, eines Vergehens gegen sich od. das öffentliche Wohl zeiht, s. Klage u. Criminalproceß. Öffentlicher A., so v.w. Generalprocurator od. Staatsanwalt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 519.
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