Anrichten

[538] Anrichten, 1) Etwas so richten, wie es sich bestimmungsmäßig gehört; bes. 2) Speisen a., sie so in die Schüssel legen, daß sie aufgetragen werden können. Der längere als breitere Tisch in der Küche wird nach diesem Theil der Küchenkunst die Anrichte od. der Anrichtetisch genannt; 3) (Hüttenk.), das Kupfer zur Seigerung vorbereiten; 4) die Farben a., beim Färben u. Malen, sie gehörig zubereiten; 5) Getreide zum Mahlen schichten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 538.
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