Apertur

[594] Apertur (v. lat.), 1) Öffnung; 2) (Anat.), Endigung od. Anfang einer Höhlung, z.B. des Mundes; 3) runde Öffnung in der Bedachung des Objectivglases an einem Fernrohr, s.d.; 4) Eröffnung, Erledigung des Lehns (Apertura feudi, Aperturfall), durch Tod, Felonie od. Lehnsfehler, s. u. Lehen; Aperturae jus, das dem Lehnsherrn zustehende Recht zur Besitznahme des ihm durch Abgang des Vasallen anheim gefallenen Lehens.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 594.
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