Apoplexie

[611] Apoplexie (v. gr.), 1) jeder durch Zerreißung eines im Innern des Körpers u. unter unverletzter Haut befindlichen kleineren od. größeren Blutgefäßes entstandene Bluterguß in das Gewebe des Körpers; 2) so v.w. Schlagfluß (s.d.), Austritt von Blut im Gehirn. Apoplektisch, auf Schlagfluß bezüglich; daher Apoplektischer Habĭtus, zur Apoplexie geneigte Körperbildung; Apoplektischer Heerd, diejenige Stelle eines Organs des menschlichen Körpers, wo in Folge einer Apoplexie das Gewebe zertrümmert u. der Brei mit dem ausgetretenen Blute gemischt ist; Apoplektische Mittel, Mittel gegen Apoplexie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 611.
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