Arbeitsjournal

[663] Arbeitsjournal (Arbeitsbuch), bei landwirthschaftlichen u. Fabriketablissements die Strazze, wo die gelieferte Arbeit, der gezahlte Lohn u. auch die Namen der einzelnen Arbeiter in eigenen nach Verschiedenheit des Etablissements verschieden eingerichteten Tabellen eingetragen werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 663.
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