Argentarĭus [2]

[687] Argentarĭus, 1) (röm. Ant.), Wechsler; bei den Romern Person, die unter öffentlicher Autorität Wechselbänke (Argentarĭae) hielt. Die Argentarii bildeten eine Zunft, mußten Bücher führen u. diese auf Verlangen gerichtlich vorlegen; ihr Geschäft galt aber für wenig ehrenvoll; 2) am fränkischen Hofe königlicher Schatzmeister, dem die öffentlichen Schatzmeister (Thesaurarii) jährlich eine bestimmte Summe für die königliche Familie einhändigen. Auch in Stiftern u. Klöstern der Schatzmeister.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 687.
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