Armgelenke

[740] Armgelenke (Articulationes brachii): a) das Schultergelenk, mittelst dessen der Oberarmknochen in die Gelenkhöhle des Schulterblattes eingesenkt u. nach allen Richtungen frei beweglich ist (vgl. Arthrodie); b) das Ellenbogengelenk, durch welches die beiden Vorderarmknochen charnierförmig (vgl. Ginglymus) an das Gelenkende des Oberarmknochens befestigt u. nur der Biegung u. Ausstreckung fähig sind; c) die am obern u. untern Theile der Speiche u. des Ellenbogenknochens nach innen befindlichen, im Drehgelenk sich bildenden Gelenkerhöhungen u. Vertiefungen, durch welche der Speiche die Fähigkeit sich um einen Theil der Ellenbogenröhren in einem Halbkreis herum zu bewegen u. so dem Arme die nöthige, vielseitige Beweglichkeit gewährt wird. (Vgl. Handgelenke).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 740.
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