Handgelenke

[951] Handgelenke (Articulationes manus), die zur Hand gehörigen Gelenke. Es sind dies a) das eigentliche H., durch welches die Hand, als ein organisches Ganzes, mit dem Vorderarm verbunden ist. Es gehört zu den freien, bildet also eine Arthrodie u. läßt sowohl eine Beugung einwärts, u. diese bes., als auch eine Rückwärtsbeugung, eben so Seitenbewegung beider Handränder zu; b) die einzelnen Knochen, aus denen die Hand gebildet wird, gehen auf verschiedene Art mit einander Gelenkverbindung ein. Die Knochen der Handwurzel bilden unter sich Amphiarthrosen; jeder kann auf den anderen, mit denen er in Berührung steht, etwas hin- u. hergleiten; daher gehen sie auch bei Ausbreitung der Finger etwas weniger aus einander, u. indem sie sich zusammenzwängen, verstatten sie der Hand bei starker Höhlung auch durch einen engeren Raum hindurch zu gelangen, als man dies, der natürlichen Größe der Hand nach, gewöhnlich für möglich hält. Auch die Mittelhandknochen haben in ihrer Einlenkung auf den Handwurzelknochen einige Beweglichkeit, sowohl bei Biegung u. Streckung der Finger, als auch für Seitenbewegungen derselben. Bes. ist der Mittelhandknochen des kleinen Fingers in seiner Einfügung vor den anderen begünstigt. Die nach den Fingern gekehrten Enden der Mittelhandknochen haben, da sie divergirend aus einander gehen, eine viel freiere Beweglichkeit, als die entgegengesetzten, welches vornehmlich der Höhlung der Hand, wie auch der freien Fingerbewegung förderlich ist. Der Mittelhandknochen des Daumens u. die Fingerknochen der übrigen Finger der hintersten Reihe bilden mit ihren oberen od. hinteren Köpfen freie Gelenke; daher den Fingern im Ganzen Bewegungen nach allen Seiten zustehen, vornehmlich dem Daumen, u. nach diesem dem kleinen Finger. Die Mittelknochen der vier kleinen Finger u. sämmtlicher Nagelglieder sind charnierartig, od. durch einen Ginglymus (s.u. Gelenk 1), mit den zu ihnen gehörigen Fingergliedern verbunden, daher sie auch nur zur Beugung u. Streckung geschickt sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 951.
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