Auffahrt

[928] Auffahrt, 1) (Techn. u. Kriegsw.), so v.w. Appareille; 2) das erste Austreiben des Viehs auf die Alpen zur Weide; 3) A. eines Gesandten, das feierliche Erscheinen desselben bei dem Fürsten, wo er accreditirt ist, meist zur ersten Audienz; 4) so v.w. Lehngeld.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 928.
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