Aufguß

[930] Aufguß (Infusum), die mit den in ihr auflöslichen Theilen durch Aufgießen angeschwängerte Flüssigkeit. Je nachdem diese heiß od. kalt angewandt wurde, unterscheidet man warme od. kalt A-e. Man bedient sich der A-e bes., um von riechbaren Pflanzentheilen die ausziehbaren Substanzen in dem Auflösungsmittel zu erhalten, die bei stärkerem Hitzgrade verflüchtigt werden würden, u. wenn schwer ausziehbare, z.B. harzige Theile, zurückbleiben sollen, welche nur durch Kochen aufgenommen werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 930.
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