Aufkämmen

[932] Aufkämmen, 1) (Maschinenb.), in die Stelleausgefallener od. abgebrochener Kämme eines Kammrades neue einsetzen; 2) (Zimmerm.), bei Fachwerksgebäuden in die Mauerlatte od. Rahmen Einschnitte von der Breite der stehenden Balken machen, worein dann die Balken zu stehen kommen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 932.
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